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Die Aufgaben der Personalverwaltung (gem. Geschäfts-verteilungsplan):

1. Personal

  • Angelegenheiten des staatlichen und kommunalen Personals
  • Beratung der Gemeinden in Angelegenheiten des Dienst- und Tarifrechts
  • Fortbildungen
  • Erstattung von Reise- und Umzugskosten, Gewährung von Trennungsgeld

2. Hauptverwaltung

  • Dienstausweise
  • Beauftragter des Landkreises nach § 98 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch
  • Beschwerdestelle im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

3. Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin

4. Geschäftsstelle der betrieblichen Kommission

5. Kreisräte und sonstige ehrenamtlich tätige Bürger:

Prüfung von Ansprüchen und Zahlbarmachung von Leistungen auf Grundlage der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürger

6. Verwaltung der Mitgliedschaften des Teilhaushaltes ZFB 1 inklusive Beplanung und Bewirtschaftung im Rahmen des Haushaltsplanes




07.09.2016