Die Aufgaben der Personalverwaltung (gem. Geschäfts-verteilungsplan):
1. Personal
- Angelegenheiten des staatlichen und kommunalen Personals
- Beratung der Gemeinden in Angelegenheiten des Dienst- und Tarifrechts
- Fortbildungen
- Erstattung von Reise- und Umzugskosten, Gewährung von Trennungsgeld
2. Hauptverwaltung
- Dienstausweise
- Beauftragter des Landkreises nach § 98 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch
- Beschwerdestelle im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
3. Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
4. Geschäftsstelle der betrieblichen Kommission
5. Kreisräte und sonstige ehrenamtlich tätige Bürger:
Prüfung von Ansprüchen und Zahlbarmachung von Leistungen auf Grundlage der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürger
6. Verwaltung der Mitgliedschaften des Teilhaushaltes ZFB 1 inklusive Beplanung und Bewirtschaftung im Rahmen des Haushaltsplanes