Energiepreiszuschuss
Für das Jahr 2023 konnten die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wurde denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023.
Die Vereine sind gem. Nr. 2.4 der Richtlinie verpflichtet, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde sowie Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten (Jahresrechnungen 2021 und 2023) vorzulegen.
- Verwendungsnachweis - allgemeiner Energiepreiszuschuss (XLSX, 17 kB, 19.12.2023)
- Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses (PDF, 535 kB, 06.02.2024)
- Vollzugshinweise zur Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses (PDF, 216 kB, 13.10.2026)