Erörterungstermin am 10. Mai 2019 zum Umbau des Rübenhofs (Südzucker AG) entfällt
Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
Antrag auf Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG, Umbau der Betriebseinheit Rübenhof
Die Südzucker AG hat für ihren Betriebsstandort Ochsenfurt, Marktbreiter Straße 74, 97199 Ochsenfurt, mit Antrag vom 19.03.2018 die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Das Vorhaben wurde öffentlich bekanntgemacht und die Antragsunterlagen in der Zeit vom 29. Januar 2019 bis einschließlich 28. Februar 2019 zur Einsicht ausgelegt. Anschließend konnte die Öffentlichkeit bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Diese Frist ist abgelaufen, es wurden keine Einwendungen erhoben.
Der für den 10. Mai 2019 festgesetzte Erörterungstermin entfällt, da keine Einwendungen erhoben wurden.
Würzburg, 08.04.2019
Hellstern
Oberregierungsrätin