Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Der Landkreis Würzburg möchte mit der Vergabe der Ehrenamtskarte bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein "Dankeschön" für die Kraft und Zeit sagen, die sie dem Wohl der Allgemeinheit in so vielfältiger Art und Weise entgegen bringen. Die Ehrenamtskarte wurde zum Herbst 2011 im Landkreis Würzburg eingeführt. Bisher sind über 3500 Anträge bei uns bearbeitet worden.
Wer kann die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten?
Die Bayerische Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, und andere Organisationen beantragen, die
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- sich wöchentlich mindestens fünf Stunden (durchschnittlich) engagieren
bzw. 250 Stunden/Jahr, - mindestens seit zwei Jahren aktiv in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden sind,
- im Landkreis Würzburg wohnen und ihr ehrenamtliches Engagement im Landkreis Würzburg ausüben,
- keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgeht
(zulässig ist eine Aufwandsentschädigung bis einschließlich der Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400 € pro Jahr).
Ausnahme:
- Inhaber einer Juleica (Jugendleiter/in-Card) oder
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten oder
- Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Feuerwehrgrundausbildung oder
- Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich erhalten die Ehrenamtskarte ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.
Goldene Ehrenamtskarte
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, bekommen eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.