Ersatzdokumente für Kfz oder Anhänger beantragen
Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II oder Teil I bzw. Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein sind nicht mehr auffindbar/wurden gestohlen?
Dann benötigen Sie Ersatzdokumente.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei der Beantragung vor:
Bei Privatpersonen:
- Versicherung an Eides statt: Diese Erklärung kann bei uns in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden und zwar
- ausschließlich persönlich vom Fahrzeughalter bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes
- auch vom Benutzer des Fahrzeugs bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung vom Fahrzeughalter vorliegt.
- Sie können die Versicherung an Eides statt nur persönlich abgeben. Eine Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Nachweis über die durchgeführte Hauptuntersuchung sowie bei Lkw/Traktoren über die durchgeführte Sicherheitsprüfung
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Bei Finanzierung des Fahrzeugs bitte eine Einverständniserklärung der Leasinggesellschaft für die Ausstellung eines Ersatzdokuments vorlegen.
Wird ein Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief erforderlich, so kann das neue Dokument erst gefertigt werden, wenn das Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt beendet ist (in der Regel nach ca. 2,5 Wochen).
Bei Firmen:
- Versicherung an Eides statt: Diese Erklärung kann bei uns in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden und zwar ausschließlich persönlich vom Geschäftsführer oder Prokuristen
- sowohl beim Verlust der Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein),
- als auch beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung
- Bei Firmen, die beim Amtsgericht eingetragen sind, ist zusätzlich der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen, woraus hervorgeht, wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- gültiger Nachweis über die durchgeführte Hauptuntersuchung sowie bei Lkw/Traktoren über die durchgeführte Sicherheitsprüfung
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen.
- Bei Finanzierung des Fahrzeugs bitte eine Einverständniserklärung der Leasinggesellschaft für die Ausstellung eines Ersatzdokuments mitbringen.
Wird ein Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief erforderlich, so kann das neue Dokument erst gefertigt werden, wenn das Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt beendet ist. Dieses Verfahren dauert in der Regel 2,5 Wochen.
Bitte setzen Sie sich vorab mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.