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Förderung des Freistaates Bayern für Maßnahmen des Landkreises Würzburg im kommunalen Hoch- und Straßenbau

Zuweisungen des Freistaates Bayern für den Kommunalen Hochbau nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG)

Die Zuweisungen für den kommunalen Hochbau sollen insbesondere gewährleisten, dass in allen Regionen Bayerns eine in etwa gleichwertige Infrastruktur im Bereich der öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden kann. Förderfähig sind die zuweisungsfähigen Ausgaben für Neubau, Umbau, Erweiterung sowie General- und Teilsanierung.

Übersicht zu den Maßnahmen des Landkreises Würzburg (Förderung nach Art. 10 BayFAG) im Bereich Hochbau (seit 2023)


Abgeschlossene Förderverfahren

 Maßnahme

Durchführung 

Gesamtkosten 

 Zuweisung

Einbau einer zentralen Lüftungsanlage sowie Trockenbau, Maler- und Schallschutzarbeiten im Erweiterungsbau des Deutschhaus-Gymnasiums Würzburg durch den Landkreis 

07 / 2023 bis 04 / 2024

797.406,76 €

328.000 € (Art. 10 BayFAG)

Umbau und Erweiterung Haus III des Landratsamtes Würzburg zur Einrichtung einer Kindertages- einrichtung, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg

07 / 2019 bis 09 / 2021

1.864.005,23 €

271.000 €
(Art. 10 BayFAG)

211.000 €
(Investitions- programm "Kinderbetreuungs- finanzierung" 2017 - 2020 (4. SIP))

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Laufende Förderverfahren

 Maßnahme

Baubeginn

Veranschlagte
Kosten 

Voraussichtliche
Zuweisung

Erweiterung der Leopold-Sonnemann-Realschule in Höchberg durch den Landkreis Würzburg

05 / 2024

8.586.746 €

2.454.000 €
(Art. 10 BayFAG)

Generalsanierung inklusive Aufstockung der Förderschule am Standort Höchberg

05 / 2024

13.253.692 €

5.347.000 €
(Art. 10 BayFAG)
76.384 €
(Richtlinie zum Ganztagesausbau)

Neubau einer Förderschule in Gaukönigshofen

05 / 2024

16.455.697 €

4.517.000 €
(Art. 10 BayFAG)
84.239 €
(Richtlinie zum Ganztagesausbau)

Erwerb der Matthias-Ehrenfried-Schule in Rimpar inkl. Umnutzung und Umbau für Drei-Linden-Förderschule (Standort Nord)

09 / 2025

9.484.793 €

 2.280.000 €
(Art. 10 BayFAG)
228.000 €
(Art. 12a Abs. 5 BayFAG)

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Förderung des Freistaates Bayern von Kommunalstraßenbaumaßnahmen nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG)

Für die Förderung des Baus, Ausbaus und Unterhalts von Straßen in der Baulast von Gemeinden und Landkreisen stellt der Freistaat Bayern Mittel aus dem Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund zur Verfügung. Die Förderung des kommunalen Straßenbaus und -unterhalts erfolgt in Form von gezielten Zuweisungen zu Kommunalstraßenbaumaßnahmen.

Übersicht zu den Maßnahmen des Landkreises Würzburg (Förderung nach Art. 2 BayGVFG) im Bereich der Kreisstraßen (seit 2021)

  

Abgeschlossene Förderverfahren

Maßnahme

Durchführung

Gesamtkosten

Zuweisung

Kreisstraße WÜ 33,  Teilverlegung bei Geroldshausen durch den Landkreis Würzburg

2021

2.229.835,44 €

650.000 €

Kreisstraßen WÜ 3/ WÜ 5, Umbau der Kreuzung in Oberpleichfeld zu einem Kreisverkehrsplatz durch den Landkreis Würzburg (einschließlich Anteil der Gemeinde Oberpleichfeld)

2021

1.000.919,59 €

310.000 €

Kreisstraße WÜ 16, Oberbauverstärkung zwischen Sommerhausen und Landkreisgrenze durch den Landkreis Würzburg

2021

1.478.169,84 €

310.000 €

Kreisstraße WÜ 46, Oberbauverstärkung zwischen Tückelhausen und der Bundesstraße B 19  durch den Landkreis Würzburg

2021

1.377.106,72 €

300.000 €

Kreisstraße WÜ 4, Ausbau von der Staatsstraße
St 2260 bis zum Weiler Kaltenhausen durch den Landkreis Würzburg

2021

1.433.678,80 €

600.000 €

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Laufende Förderverfahren

Maßnahme

Durchführung

Veranschlagte Gesamtkosten

In Aussicht gestellte Zuweisung

Kreisstraße WÜ 16 - Umbau Kreuzung mit Staatsstraße St 2418 in Winterhausen zu einem Kreisverkehrsplatz durch den Landkreis Würzburg (einschließlich Anteil des Freistaates Bayern)

2026

1.409.000 €

400.000 €

Ausbau der Kreisstraßen WÜ 4/ WÜ 57 und WÜ 58 von Eisenheim bis Landkreisgrenze, Bauabschnitt 1 durch den Landkreis Würzburg

2022 / 2023

2.609.000 €

1.175.000 €

Kreisstraßen WÜ 3/ WÜ 21, Ausbau zwischen Veitshöchheim und Gadheim mit Kreisverkehrsplatz und Ortsdurchfahrt Gadheim durch den Landkreis Würzburg (einschließlich Anteil der Gemeinde Veitshöchheim)

2021 / 2022

4.207.000 €

1.600.000 €

Kreisstraße WÜ 57, Ausbau zwischen Obereisenheim und Landkreisgrenze, BA 2 durch den Landkreis Würzburg

2025

2.362.000 €


1.125.000 €

 

Kreisstraße WÜ 11, Ausbau zwischen Landesgrenze und Neubrunn durch den Landkreis Würzburg 

2023

2.916.000 €

1.310.000 €

Kreisstraße WÜ 31, Ausbau zwischen Helmstadt und der Bundesautobahn A 3 durch den Landkreis Würzburg

2024

3.345.000 €

1.800.000 €