Für Reisende aus oder nach China
Rückreisende aus China
Falls Sie aus der Provinz Hubei oder einem anderen Risikogebiet zurückkehren, bitten wir Sie, das örtliche Gesundheitsamt darüber zu informieren.
Sollten Sie bereits bei Ankunft am Flughafen an Symptomen leiden, wenden Sie sich umgehend an das Flughafenpersonal.
Bei späterem Auftreten von Symptomen gilt:
- Bleiben Sie zu Hause
- Vermeiden Sie unnötige Kontakte
Suchen Sie einen Arzt auf, aber melden Sie sich unter Hinweis auf Ihre Reise und ihre Beschwerden vorher telefonisch an.
Reisende nach China
Wenn Sie in die Provinz Hubei oder in ein anderes Risikogebiet* reisen:
- Meiden Sie Kontakt zu lebenden Tieren und rohen Tierprodukten
- Halten Sie Abstand von Kranken
- Waschen Sie sich häufig die Hände mit Wasser und Seife oder verwenden sie ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel
Sollten Sie an Ihrem Aufenthaltsort mit oben genannten Symptomen erkranken, dürfen Sie nicht reisen, solange Sie krank sind.
Suchen Sie in diesem Fall nach telefonischer Anmeldung einen Arzt auf.
Falls Sie auf dem Rückflug mit den oben genannten Symptomen erkranken, melden Sie sich beim Bordpersonal.
Meldepflicht
Dem Gesundheitsamt sind entsprechend alle Fälle (Personen unter weiterer Abklärung, wahrscheinliche Fälle und bestätigte Fälle) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5a IfSG (Auftreten einer bedrohlichen Krankheit, wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 genannt sind), namentlich zu melden.