Fahrradfahren, Joggen, Spazieren gehen
Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings aussschließlich alleine oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand!
Längere Aufenthalte im Freien (z.B. Picknicks im Park, längeres Verweilen auf Parkbänken usw.) sind jedoch nicht gestattet. Gehen Sie möglichst zügig zurück in Ihre Wohnungen, nachdem Sie frische Luft geschnappt haben.
Quelle: Bayerische Staatsregierung, Stand: 29.03.2020