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Familie

1. Wo kann ich die Vaterschaft anerkennen lassen, die Sorgeerklärung abgeben und wo Unterhalt beurkunden?

Mit einem Termin (bei der Urkundsperson) im Jugendamt

1a) Was kostet das?

Die Beurkundung im Jugendamt kostet nichts.

1b) Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde des Kindes

Weitere Informationen bekommen Sie bei der Urkundsperson.

2. Wieviel Unterhalt steht mir zu?

Die Höhe des Unterhalts hängt vom Einkommen ab. Nähere Informationen bekommen Sie beim zuständigen Beistand im Jugendamt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

3. Was ist eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft kann beantragt werden, um die Vaterschaft klären zu lassen und den Unterhalt für ein minderjähriges Kind zu berechnen.


4. Wir können die Kindergarten-/Krippen-/Hortbeiträge nicht bezahlen. Wie bekommen wir Hilfe?

Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten. Antragsformulare bekommen Sie beim Landratsamt (Zeppelinstr. 15, Zimmer 143 – 145). Wir schicken Ihnen die Antragsunterlagen auf Anfrage auch gerne zu.

Diese Förderung hängt vom Einkommen ab. Geben Sie deshalb mit dem Antrag auch Einkommensnachweise/Unterlagen ab (z. B. Arbeitslosengeld II-Bescheid, Asylbewerberleistungsbescheid, Lohnabrechnungen etc.).

5. Welche Betreuungszeit in der Krippe bzw. im Kindergarten kann übernommen werden?

  • Krippenkinder (ab 1 bis 3 Jahre) bis zu einer Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden täglich
  • Kindergartenkinder (ab 3 Jahren) bis zu einer Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden täglich
  • Längere Betreuungszeiten können nur übernommen werden, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen ist (z. B. Arbeitszeiten).

6. Können auch Kosten für Mittagessen übernommen werden?

Kosten für Mittagessen werden nicht übernommen. Sie können einen Zuschuss zum Mittagessen beantragen (im Rahmen von Leistungen für Bildung und Teilhabe).

7. Wir möchten unser Kind von einer Tagesmutter betreuen lassen. Geht das?

  • Für Kinder ab dem 1. bis zum 3. Lebensjahr ist das möglich. Da haben Sie die Wahl, ob das Kind eine Kinderkrippe besuchen oder von einer Tagespflegeperson betreut werden soll.
  • Ab dem 3. Lebensjahr sollte das Kind vorrangig einen Kindergarten besuchen.

8. Wie finden wir eine Tagesmutter?

Melden Sie sich bitte beim Kindertagespflegedienst beim Fachbereich 31c. Wenn Sie eine qualifizierte Tagespflegeperson gefunden haben, stellen Sie bei uns einen “Antrag auf Förderung in der qualifizierten Kindertagespflege“(rechte Spalte „Dokumente“ dann „Förderantrag qualifizierte Kindertagespflege).

Die Antragsformulare sind online auf der Landkreis-Homepage zu finden und werden bei Bedarf auch per E-Mail oder Post zugeschickt.


9. Welche Unterlagen brauche ich für den Unterhaltsvorschuss?

Am besten ist es, wenn man einen persönlichen Termin in der Unterhaltsvorschussstelle vereinbart. So kann über fehlende Unterlagen informiert werden.