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Fragen und Antworten für Sportvereine

Wie können Sportvereine die eingereichten Gutscheine abrechnen?

Für Mitgliedsvereine von BLSV, BSSB und OSB werden die Gutscheine im Rahmen der regulären Mitgliedermeldung der Vereine an die Dachverbände über einen gesonderten Eintrag „Gutschein“ bzw. „Ersatzgutschein“ erfasst. Ein gesondertes Antragsformular ist nicht erforderlich. Nähere Hinweise stellen die Dachverbände zur Verfügung. Die Vereine erhalten in der Folge für jedes gemeldete Neumitglied mit Gutschein eine entsprechende Gutschrift.

Vereine, die ihre Mitgliedermeldung nicht in digitalisierter Form an einen der o.g. Dachverbände übermitteln sind (z.B. Wasserwacht, DLRG sowie Mitgliedsvereine des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbands e. V.), nutzen das Antragsformular und reichen dies bei der zuständigen Regierung ein. Das Antragsformular steht auf der Seite www.mach-mit.bayern.de zum Herunterladen bereit.