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Gassigehen
Sie dürfen Ihren Hund ausführen, aber bitte alleine, mit dem Lebenspartner, mit anderen Haushaltsangehörigen oder einer haushaltsfremden Person.
Der Abstand zu anderen Hundebesitzern, Spaziergängern etc. soll 1,5 Meter betragen.
Quelle: Bayerische Staatsregierung, Stand: 24.04.2020