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Historisches Kennzeichen / Oldtimer / H-Kennzeichen
Ein Oldtimerkennzeichen erhalten Sie für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Amtliche Kennzeichen
- technisches Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 23 StVZO (bitte beachten Sie den Anforderungskatalog für die Begutachtung)
- Hauptuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- evtl. Vollmacht für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.