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Hochzeits- und Geburtstagsfeiern

Die für Feiern geltenden Maßnahmen sind abhängig von der 7-Tage-Inzidenz, das heißt, von der Anzahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Die Bayerische Corona-Ampel gibt einen Überblick:

GRÜNE PHASE: 7-Tage-Inzidenz unter 35

Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (z.B. Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) sind mit bis zu 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder mit bis zu 200 Teilnehmern unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann.

GELBE PHASE: 7-Tage-Inzident über 35, aber unter 50

In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 35 u.a. anzuordnen, dass private Feiern und Kontakte auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt werden.

ROTE PHASE: 7-Tage-Inzidez über 50

In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 50 u.a. anzuordnen, dass private Feiern und Kontakte auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt werden.

Im Übrigen gilt in der grünen Phase wie bislang

Für geschlossene Gesellschaften wie Hochzeits- und Geburtstagsfeiern gilt, dass sie mit bis zu 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 200 Teilnehmern unter freiem Himmel gestattet sind, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann.

Findet die Veranstaltung in einem gastronomischen Betrieb statt, hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts für die Gastronomie auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Lüftung bei Feiern in geschlossenen Räumen zu achten.

Was sonst noch zu beachten ist, steht im

Dokument anzeigen: Hygienekonzept Gastronomie
06.10.2020
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