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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung einer bestehenden Erdgas-Verdichterstation in 97222 Rimpar

Öffentliche Bekanntmachung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Änderung einer bestehenden Erdgas-Verdichterstation in 97222 Rimpar gemäß § 10 Abs. 7, 8 und 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Die MEGAL GmbH & Co. KG erhält auf der Grundlage des Antrags und der vorgelegten Antragsunterlagen vom 15.08.2019, eingegangen am 04.09.2019, sowie der eingereichten Unterlagenergänzungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation in Form der Errichtung und des Betriebes von drei erdgasbetriebenen Gasturbinen (Maschineneinheiten 4, 5 und 6) mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 34,5 MW mit den dazugehörigen betriebsnotwendigen Anlagenteilen, Verfahrensschritten und Nebeneinrichtungen auf den Grundstücken Flurnummern 4898, 4904, 4905, 4906, 4907 der Gemarkung Rimpar.

Über den Genehmigungsantrag wurde in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung entschieden.

Folgende Entscheidungen schließt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 13 BImSchG ein:

  • die Baugenehmigungen mit Zulassung von Abweichungen für Abstandsflächen
  • die wasserrechtliche Eignungsfeststellung für die Kondensatanlage im Bereich des Betriebsgeländes
  • die wasserrechtliche Ausnahme für den Verzicht einer Rückhaltung unterhalb der Filterabscheideranlage im Bereich des Betriebsgeländes.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Bescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt und ist mit der nachfolgenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg,
Postanschrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würzburg
Hausanschrift: Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
  • Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im vorliegenden Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
  • Kraft Bundesrecht ist im Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu errichten.

Die Einsichtnahme in die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamtes Würzburg vom 17.07.2020 kann folgendermaßen erfolgen:

  • Zum einen kann der Bescheid elektronisch im Internet auf der Homepage des Landratsamtes Würzburg (https://www.landkreis-wuerzburg.de) unter Schnell geklickt - Unsere Fachbereiche – (FB 53) Immissionsschutz und Abfallrecht – Industrie-Emissionen – Genehmigungsbescheide für Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) fallen eingesehen werden.
  • Darüber hinaus kann der Bescheid elektronisch im Internet im UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de) eingesehen werden. Zur schnelleren Auffindbarkeit wird empfohlen, im Suchfeld den Begriff „MEGAL“ einzugeben.
  • Zum anderen kann der Bescheid beim Landratsamt Würzburg und dem Markt Rimpar während der vorgeschriebenen Auslegungszeit eingesehen werden.

Auslegung:
Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid und seine Begründung liegen in der Zeit von Donnerstag, 23. Juli 2020, bis einschließlich Mittwoch, 05. August 2020, während der Dienststunden an folgenden Orten zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

  • Landratsamt Würzburg, Fachbereich 53 Immissionsschutz und Abfallrecht, Zimmer 1.05, Friesstraße 5, 97074 Würzburg (Zugang barrierefrei)
  • Markt Rimpar, Zimmer 212, Schloß Grumbach, Schloßberg 1, 97222 Rimpar (Zugang barrierefrei)

Wichtig hierbei ist der bestmögliche Infektionsschutz für alle Mitarbeiter und Besucher. Hierfür gehört die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten und sich an die allgemeingültigen Hygieneregeln zu halten.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist, zunächst Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern aufzunehmen. Die Kontaktdaten sind wie folgt:

  • Landratsamt Würzburg: per E-Mail an immi-abfall@lra-wue.bayern.de oder telefonisch unter 0931 8003-5478
  • Markt Rimpar: per E-Mail an goebet.marco@rimpar.de oder telefonisch unter 09365 8067-301

Hinweise:

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Die Klagefrist beginnt am Tage nach dem Ende der Auslegungsfrist, d. h. am 06. August 2020.

Für die Erdgas-Verdichterstation der MEGAL GmbH & Co. KG ist das Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) für Großfeuerungsanlagen (Juli 2006) maßgeblich.

Würzburg, 17.07.2020
Landratsamt Würzburg

Hellstern
Oberregierungsrätin