Informationen zur Blauzungenkrankheit
Aufgrund eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit im Landkreis Aschaffenburg am 14.08.2024 erfüllt Bayern nicht mehr die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“. Bayern hat daher, wie alle übrigen Bundesländer, die Aufhebung des seuchenfreien Status beantragt. Die Bundeländer haben sich geeinigt, dass Verbringungen in nicht freie Gebiete innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen können.
Verbringungen in BT-freie Mitgliedstaaten und Gebiet sind nach unionsrechtlichen Bestimmungen, bis zum Vorliegen eines zugelassenen BTV 3 Impfstoffes, nur noch möglich, wenn die Tiere die Bedingungen des jeweiligen Bestimmungslandes erfüllen. Diese sind hier auf der Homepage der KOM veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.
Die Pressemitteilung des StMUV vom 14.08.2024 finden Sie hier.
Weitere Informationen
Impfung gegen Blauzungenkrankheit (Stand 10.07.2024)
In Ergänzung der seinerzeit erlassenen Allgemeinverfügung zur freiwilligen Impfung von Wiederkäuern gegen die Blauzungenkrankheit im Landkreis Würzburg ist es nun möglich, auch gegen den Serotyp 3 impfen zu lassen. Die Entscheidung über eine Impfung obliegt weiterhin der Verantwortung der Tierhalter. Durchgeführte Impfungen sind durch den Tierhalter oder durch einen von ihm beauftragten Dritten (z. B. Impftierarzt) in der HIT-Datenbank zu erfassen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Wiederkäuern, die durch blutsaugende Stechmücken übertragen wird und führt insbesondere bei Schafen und Ziegen zu schweren Erkrankungen und auch Todesfällen. Der Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich; auch Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.
Die Blauzungenkrankheit ist in vielen europäischen Ländern präsent und da sich die Fälle von Blauzungenkrankheit räumlich immer mehr annähern, besteht die Gefahr, dass es in diesem Jahr in Bayern zu zahlreichen Ausbrüchen kommen wird.
Die Allgemeinverfügung im Amtsblatt 22/2024 finden Sie hier.