Jobcenter - Lebensunterhalt, Arbeitssuche
Hier können Sie sich über alles informieren, was mit dem laufenden Lebensunterhalt zusammenhängt.
Wer erhält Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende?
Bürger aus dem Landkreis Würzburg, die erwerbsfähig und mindestens 15 Jahre alt sind, können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn sie nicht über ausreichende Mittel verfügen. Personen, die mit ihnen in einer sogenannten „Bedarfsgemeinschaft“ leben, haben Anspruch auf Leistungen (Sozialgeld), auch wenn sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen. Daneben werden die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt.
Als Gegenleistung wird erwartet, dass Leistungsempfänger aktiv dabei mitwirken, eine Tätigkeit aufzunehmen bzw. Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Sollte dies nicht der Fall sein, sieht das SGB II für bestimmte Sachverhalte Leistungseinschränkungen („Sanktionen“) vor.
Wer erhält keine Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende?
Wer prüft meinen Leistungsanspruch?
Kontaktdaten und Öffnungszeiten sehen Sie in der rechten Spalte unter der Rubrik „Kontakt“.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beratung durch Ihren Sachbearbeiter nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Formulare zum Leistungsbezug
Langzeitarbeitslose
Bildung und Teilhabe