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Jobcenter - Lebensunterhalt, Arbeitssuche

Hier können Sie sich über alles informieren, was mit dem laufenden Lebensunterhalt zusammenhängt.

Wer erhält Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende?

Bürger aus dem Landkreis Würzburg, die erwerbsfähig und mindestens 15 Jahre alt sind, können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn sie nicht über ausreichende Mittel verfügen. Personen, die mit ihnen in einer sogenannten „Bedarfsgemeinschaft“ leben, haben Anspruch auf Leistungen (Sozialgeld), auch wenn sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen. Daneben werden die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt.

Als Gegenleistung wird erwartet, dass Leistungsempfänger aktiv dabei mitwirken, eine Tätigkeit aufzunehmen bzw. Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Sollte dies nicht der Fall sein, sieht das SGB II für bestimmte Sachverhalte Leistungseinschränkungen („Sanktionen“) vor.

Wer erhält keine Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende?

Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die die gesetzliche Altersgrenze von 65 bzw. 67 Jahren erreicht haben. In der Regel auch keine Leistungen erhalten Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Daneben gibt es weitere gesetzlich vorgegebene Ausschlussgründe für verschiedene Personengruppen. Die genauen Voraussetzungen können Sie bei unserer Infostelle abklären lassen.

Wer prüft meinen Leistungsanspruch?

Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben, sprechen Sie bitte während der Öffnungszeiten bei unserer Infostelle vor. Dort erhalten Sie den Antrag auf Leistungen sowie Informationen zur Antragstellung und zu den von Ihnen benötigten Unterlagen. Bei der Infostelle können Sie auch nach Abschluss des Antragsverfahrens Ihre Unterlagen abgeben.

Kontaktdaten und Öffnungszeiten sehen Sie in der rechten Spalte unter der Rubrik „Kontakt“.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beratung durch Ihren Sachbearbeiter nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Formulare zum Leistungsbezug
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