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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Sie möchten ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug überführen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zuteilung maximal 6 Tage gültig und darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden.

Folgende Unterlagen benötigen wir:

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültige Hauptuntersuchung (sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung besitzen, kann ein Kurzzeitkennzeichen für Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle beantragt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich. Analog gilt dies auch für Sicherheitsprüfung!)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • bei Firmen folgende Kopien:
    • Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
    • Gewerbeanmeldung und
    • Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten in Kopie
  • ggf. Vollmacht für den Beauftragten

Bitte beachten Sie die Neuregelung seit April 2015:

Das Kurzzeitkennzeichen kann nur bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde (Wohnsitz im Landkreis Würzburg) oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde (Nachweis anhand Kaufvertrag oder Rechnung erforderlich) beantragt werden.

Bei Minderjährigen:

Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.