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Bus- und Personenbeförderungsklassen:
ERWEITERTES behördliches Führungszeugnis nötig
Bei den Anträgen mit Bus- und Personenbeförderungsklassen beantragen Sie bitte ab 1.9.2018 ein ERWEITERTES behördliches Führungszeugnis bei Ihrer Heimatgemeinde.
Bei Zuzug aus dem EU-Ausland innerhalb der letzten 36 Monate legen Sie bitte das Europäische Führungszeugnis nach §30b BZRG bei.