Seiteninhalt

Bus- und Personenbeförderungsklassen:
ERWEITERTES behördliches Führungszeugnis nötig

Bei den Anträgen mit Bus- und Personenbeförderungsklassen beantragen Sie bitte ab 1.9.2018 ein ERWEITERTES behördliches Führungszeugnis bei Ihrer Heimatgemeinde.

Bei Zuzug aus dem EU-Ausland innerhalb der letzten 36 Monate legen Sie bitte das Europäische Führungszeugnis nach §30b BZRG bei.