Neuzulassung aus dem Ausland
Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug importiert?
Dann sollte der erste Schritt die Vorführung des Fahrzeugs sein. Dies entfällt, sofern die Fahrzeugidentnummer bereits durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen von TÜV / DEKA etc. überprüft wurde.
Für die Zulassung benötigen wir...
... sofern das Fahrzeug aus einem EU-Land kommt:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) ODER
technisches Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (in Bayern TÜV) gem. § 21 StvZO (bei Pkw, Krafträdern,Leichtkrafträdern, Quads u. Anhängern) bzw. gem. §13 EG-FGV (bei Lkw u. Lkw-Anhängern). Diese Unterlagen werden zusammen mit dem Gutachten ausgehändigt. - Bescheinigung des Herstellers oder Importeurs, dass noch keine Fahrzeugpapiere im In- oder Ausland erstellt/beantragt wurden (gilt nicht für Leichtkrafträder)
- Umsatzsteuererklärung
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis/ Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firma oder GbR) für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
...sofern das Fahrzeug NICHT aus einem EU-Land kommt:
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Zollbescheinigung sowie eine Bestätigung des Herstellers, dass es sich bei dem zuzulassenden Fahrzeug um ein Neufahrzeug handelt (Nachweis der Originalität).
Bitten setzen Sie sich vor der Zulassung mit uns in Verbindung.
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.