Neuzulassung innerhalb Deutschlands
Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug erworben, für das bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II des Herstellers vorliegt?
Für Pkw, Motorrad oder Wohmobil benötigen wir:
- Zulassungsbescheiningung Teil II
- Sofern keine Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller erstellt wurde:
- Kaufvertrag/Rechnung plus
- Bescheinigung des Herstellers, dass noch keine Fahrzeugpapiere im In- und Ausland erstellt/beantragt wurden (gilt nicht für Leichtkrafträder)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) ODER
technisches Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen (in Bayern TÜV) gem. § 13 EG-FGV. Diese Unterlagen werden zusammen mit dem Gutachten ausgehändigt. - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firma oder für GbR) für den Beauftragten sowie dessen Ausweis
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Zusätzlich benötigte Unterlagen für
Lkw
- anstatt des CoC-Papiers eine Herstellerbescheinigung/Datenbestätigung
- falls erforderlich: Teilegutachten
Leichtkrafträder
(bis 125 ccm bzw. 11 KW)
- anstatt der Zulassungsbescheinigung Teil II eine eventuell vorhandene Betriebserlaubnis
Anhänger
- anstatt des CoC-Papiers eine Herstellerbescheinigung/Datenbestätigung
evtl. eine Bestätigung über "100 km/h"-Genehmigung
*Wichtiger Hinweis: Hier finden Sie die nötigen Unterlagen, die Sie zusammen mit dem Gutachten gem. § 13 EG-FGV ausgehändigt bekommen.
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.