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Neuzulassung innerhalb Deutschlands

Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug erworben, für das bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II des Herstellers vorliegt?

Für Pkw, Motorrad oder Wohmobil benötigen wir:

  • Zulassungsbescheiningung Teil II
    • Sofern keine Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller erstellt wurde:
    • Kaufvertrag/Rechnung plus
    • Bescheinigung des Herstellers, dass noch keine Fahrzeugpapiere im In- und Ausland erstellt/beantragt wurden (gilt nicht für Leichtkrafträder)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) ODER
    technisches Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen (in Bayern TÜV) gem. § 13 EG-FGV. Diese Unterlagen werden zusammen mit dem Gutachten ausgehändigt.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
  • bei Firmen folgende Kopien:
    • Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist                                     
    • Gewerbeanmeldung                                    
    • Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
  • Vollmacht (für Privatpersonen/Firma oder für GbR) für den Beauftragten sowie dessen Ausweis 
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Zusätzlich benötigte Unterlagen für

Lkw

  • anstatt des CoC-Papiers eine Herstellerbescheinigung/Datenbestätigung
  • falls erforderlich: Teilegutachten

Leichtkrafträder

(bis 125 ccm bzw. 11 KW)

  • anstatt der Zulassungsbescheinigung Teil II eine eventuell vorhandene Betriebserlaubnis

Anhänger

  • anstatt des CoC-Papiers eine Herstellerbescheinigung/Datenbestätigung
    evtl. eine Bestätigung über "100 km/h"-Genehmigung

*Wichtiger Hinweis: Hier finden Sie die nötigen Unterlagen, die Sie zusammen mit dem Gutachten gem. § 13 EG-FGV ausgehändigt bekommen.

Bei Minderjährigen:

Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.