Seiteninhalt
Rotes Dauerkennzeichen (nur für Händler)
Ausschließlich zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten/-hersteller und Kraftfahrzeugteilehersteller erhalten rote Dauerkennzeichen zur Ausgabe.
Die Zuteilung erfolgt befristet und widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen
- Miet-/Pachtvertrag von der Betriebsstätte
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG)
Das Führungszeugnis ist über das Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz.-Haftpflichtversicherung für rote Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer