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Rotes Dauerkennzeichen (nur für Händler)

Ausschließlich zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten/-hersteller und Kraftfahrzeugteilehersteller erhalten rote Dauerkennzeichen zur Ausgabe.

Die Zuteilung erfolgt befristet und widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten.

Folgende Unterlagen benötigen wir:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen
  • Miet-/Pachtvertrag  von der Betriebsstätte
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG)
    Das Führungszeugnis ist über das Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz.-Haftpflichtversicherung für rote Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer