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Rotes Kennzeichen für Oldtimer / 07er-Kennzeichen
Oldtimer-Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen
Die Verwendung dieser roten Kennzeichen ist beschränkt auf
- die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (inkl. der damit zusammenhängenden An- und Abfahrt)
- Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung der betreffenden Fahrzeuge (ausschließliche Tankfahrten sind nicht erlaubt!).
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG)
Das Führungszeugnis ist über das Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz.-Haftpflichtversicherung für rote Oldtimerkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Gutachten gem. § 23 StVZO - Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief/-schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)