Saisonkennzeichen
Durch die Beantragung eines Saisonkennzeichens entfällt die wiederkehrende An- und Abmeldung des Fahrzeugs. Die Laufzeit bestimmen Sie selbst, sie muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate betragen.
Die Laufzeit beginnt jeweils am ersten Tag eines Monats und endet immer am letzten Tag eines Monats.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert und von der finanzierenden Bank direkt an uns gesendet werden.
Tipp: Nehmen Sie vorher telefonisch Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein Amtliche Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firma oder GbR) für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.