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Soforthilfe Corona

Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen.

Höhe der Soforthilfe

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro,
bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro,
bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.

Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses.

Antragstellung

Ab sofort können Sie die Soforthilfe-Programme des Bundes bzw. des Freistaates Bayern ausschließlich online einreichen.

Auf https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ können Sie sich über das Antragsverfahren informieren.

Bitte stellen Sie den Antrag nur einmal. Nach der Eingabe der Anzahl Ihrer Beschäftigten erkennt und entscheidet das Programm, ob bei Ihnen das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommt.