Sonne(n) mit Verstand statt Sonnenbrand
Die Kampagne „Sonne(n) mit Verstand“ ist eine Initiative des Bayerischen Gesundheitsministeriums mit dem Ziel, die Bevölkerung zum Thema Sonnenschutz und Hautkrebsprävention zu sensibilisieren.
Vor allem Kinder und Jugendliche spricht die Kampagne an, schließlich ist die Ultraviolette-Strahlung (UV-Strahlung) für Kinderhaut noch schädlicher.
Seit mehreren Jahren sind wir auf der Sportferienfreizeit am Würzburger Sanderrasen aktiv und informieren die Kinder spielerisch und interaktiv zum Thema Sonnenschutz.
Wie entsteht ein Sonnenbrand?
Wir alle kennen die kurzfristigen und schmerzhaften Folgen von intensiver Sonneneinstrahlung wie zum Beispiel Sonnenbrand oder Bindehautentzündung. Durch die Abnahme der Ozonschicht (das sogenannte Ozonloch) wird die gefährliche UV-Strahlung auf der Erde immer intensiver. Wir können die Strahlen nicht sehen, aber sie dringen tief in unsere Haut ein und können dort unsere Erbsubstanz, die DNA, schädigen. Langfristige Folgen ständiger Sonneneinstrahlung können vorzeitige Hautalterung, Grauer Star und sogar Hautkrebs sein.
Wie kann ich mich davor schützen?
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die UV-Strahlung abzumildern oder sogar ganz zu blocken:
1. Sonnencreme mit geeignetem Lichtschutzfaktor verwenden. Der Lichtschutzfaktor gibt an, wie lange man sich nach dem Eincremen maximal in der Sonne aufhalten kann. Je heller die Haut und Haare sind, desto höher sollte der Lichtschutzfaktor der Sonnencreme sein.
2. Geeignete Kleidung, Sonnenhut und Sonnenbrille schützen zusätzlich.
3. Intensive Mittagssonne meiden!
4. Mindestens eine halbe Stunde vor dem Sonnenbaden eincremen und regelmäßig nachcremen!
Hautkrebs - welche Anzeichen gibt es?
Um schwarzen Hautkrebs frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können, sollten Sie Ihre Pigmentmale (Muttermale, Leberflecken, braune Hautflecken) regelmäßig kontrollieren (lassen). Wenn die Pigmentmale sich in ihrer Größe, Farbe oder Form verändern, jucken oder bluten, sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein sogenanntes „Hautkrebs-Screening“ zur Früherkennung von schwarzem Hautkrebs.
Kontakt & Information
Frau Scheckenbach & Frau Haberstock