Streuobst für Alle!
Das wichtigste in Kürze zum Förderprogramm Streuobst für Alle!
Wer?:
gefördert werden Kommunen, rechtsfähige Vereine und Verbände, die als Antragsteller fungieren und die Bäume anschließend unentgeltlich an Privatpersonen weitergeben können. In unserem Fall übernehmen das Landratsamt und der Kreisverband für Gartenbau und Landschaftspflege Würzburg die Antragstellung – das heißt, du kannst deinen Streuobstbaum über unsere Aktion beziehen.
Wo?:
auf einem Grundstück (im Siedlungsbereich oder außerhalb des Ortes) das sich für die Pflanzung von Hochstämmigen Streuobstbäumen eignet.
Was?:
Förderfähige Bäume (immer Hochstämme (Stammlänge 1,40 – 1,80m) sind zum Beispiel:
Kernobst: Apfel, Birne
Steinobst: Pflaume, Kirsche
Weitere Arten: Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie, Wildobstarten wie Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere
Nicht unterstützt wird die Pflanzung von Bäumen in gewerblich genutzten Anlagen mit hoher Pflanzdichte.
Förderhöhe:
Die Streuobstbäume werden mit bis zu 45 € pro Hochstamm bezuschusst.
Eigenanteil sind lediglich Kosten für Pflanzmaterial wie Anbindepfähle, Stammschutz oder Wühlmausschutz.
Wann?:
Wir nehmen bis zum 31. Juli 2026 deinen Antrag auf Förderung an und kümmern uns um die Förderung und das Besorgen des Baumes.
Deinen Wunschbaum darfst du dir Mitte/Ende November am Landratsamt Würzburg abholen (27./28. November).
Wichtig zu wissen:
Die Flächen dürfen keine verpflichtende Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen.
Doppelförderungen mit anderen Programmen müssen ausgeschlossen werden können.
Die Mindestanzahl pro Antrag beträgt 10 Bäume, die Maximalanzahl 100 Bäume, wenn deine Gemeinde oder dein Verein den Antrag selbst stellt.
Bis zu 5 Jahren muss der Erhalt des Streuobstbaumes sichergestellt sein.