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Technische Änderungen vornehmen

Sie möchten Felgen, Räder, ein anderes Lenkrad, einen Spoiler oder ähnliches an Ihrem Auto verbauen?

Sofern diese Änderungen vom Hersteller des Fahrzeuges nicht genehmigt sind, müssen diese in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.

Dies gilt auch für die Umrüstung des Fahrzeuges mit einem Partikelminderungssystem, einem Nachrüstkatalysator oder einer Gasanlage.

Folgende Unterlagen benötigen wir:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gutachten des Sachverständigen einer Prüforganisation über die technische Änderung oder
  • bei Nachrüstung zur Änderung der Schadstoffklasse bzw. Partikelminderungsstufe: einen Steueränderungsantrag/eine Abnahmebescheinigung sowie die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung bzw. bei LKW/Traktoren gültige Sicherheitsprüfung
  • Dei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nur in wenigen Fällen notwendig. Bitte nehmen Sie vorher telefonisch mit uns Kontakt auf, damit wir prüfen können, ob eine Vorlage notwendig ist.