Tierseuchen bekämpfen
Wenn es heißt, Geflügelpest, BSE, Maul- und Klauenseuche zu bekämpfen, dann gibt es im Veterinäramt viel zu tun. Um erfolgreich arbeiten zu können, muss ein Vertrauensverhältnis zwischen den Amtstierärztinnen, den niedergelassenen Tierärzten und den Landwirten bestehen. Denn nur wenn Tierarzt oder Viehzüchter Krankheiten und Auffälligkeiten melden, besteht die Chance auf ein erfolgreiches Handeln des Veterinäramtes.
Grundvoraussetzungen für ein effektives Bekämpfen
- Anzeige des Bestandes bei der bayerischen Tierseuchenkasse
- Tierkennzeichnung
- Anzeige des Tierbestandes beim Veterinäramt
- Bestandsmeldungen in der HIT-Datenbank (bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden)
- ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung
Zur Überwachung des Gesundheitsstatus´ in Nutz-Betrieben, entnimmt das Veterinäramt regelmäßig Blut-, Milch- oder Kotproben zur Untersuchung.
Sollte es zu einem Seuchenausbruch kommen, sind umfangreiche Sperrmaßnahmen sowie weitreichende Handelsbeschränkungen für Tiere und Waren die Folge. Zudem werden bei hochansteckenden Seuchen auch Tötungsanordnungen für betroffene Tierarten erfolgen.
Merkblätter und Informationen zum Herunterladen
- Tiergesundheitsgesetz
- Bayerische Tierseuchenkasse
- Reisebestimmungen für Heimtiere
- Anzeigepflichtige Tierseuchen
- Meldepflichtige Tierkrankheiten