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Umschreibung eines außer Betrieb gesetzen Fahrzeugs von außerhalb des Landkreises

Sie haben ein Fahrzeug erworben, das außer Betrieb gesetzt ist - bisher aber noch nicht im Landkreis Würzburg zugelassen war?

Folgende Unterlagen benötigen wir:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
    Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert und von der finanzierenden Bank direkt an uns gesendet werden.
    Tipp: Nehmen Sie vorher telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (mit Vermerk der Außerbetriebsetzung) 
  • Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (bei Lkw / Traktor)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughaltes
  • Vollmacht (für Privatpersonen/Firma oder GbR) für den Beauftragten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • bei Firmen folgende Kopien:
    • Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
    • Gewerbeanmeldung
    • Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten

 

Bei Minderjährigen:

Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.