Weitere Informationen zur Identitätsklärung
Bundesverwaltungsgericht verschärft Regeln zur Identitätsklärung
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2025 wurden die Anforderungen an den Identitätsnachweis im Einbürgerungsverfahren verschärft und die bisherigen Regelungen präzisiert.
Bislang konnten Antragstellende ihre Identität neben einem Nationalpass auch durch andere amtliche Dokumente mit Lichtbild und deutscher Übersetzung, etwa eine Identitätskarte, nachweisen. Nach der neuen Rechtsprechung ist nunmehr die Vorlage eines Nationalpasses erforderlich. Nur wenn ein solcher Pass nicht vorhanden ist und dessen Beschaffung nachweislich unmöglich oder unzumutbar ist, dürfen alternative Dokumente herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise anerkannte Passersatzpapiere oder andere amtliche Identitätsnachweise mit Lichtbild.
Betroffene Personen müssen daher damit rechnen, zur Beantragung eines Nationalpasses aufgefordert zu werden.