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Hinweis unseres Ordnungsamts

Die Länder gießen die gemeinsam gefassten Beschlüsse jetzt in Verordnungen. Fragen zur Schließung von Einrichtungen, Gastronomiebetrieben und Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege können beantwortet werden, sobald die Verordnungen vorliegen.