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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
Sie möchten Ihr Fahrzeug - das bereits im Landkreis zugelassen war, allerdings außer Betrieb gesetzt - wieder auf Ihren Namen zulassen.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt sein, muss das Dokument angefordert und von der finanzierenden Bank direkt an uns gesendet werden.
Tipp: Nehmen Sie vorher telefonisch mit uns Kontakt auf und lassen sich den Eingang bestätigen. - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (mit Vermerk der Außerbetriebsetzung) oder Abmeldebescheinigung.
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (bei Lkw / Traktoren)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firmen oder GbR) für den Beauftragten
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.