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Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs aus dem Ausland

Sie möchten ein gebrauchtes Importfahrzeug zulassen?

Bitte beachten Sie:

Vor der Zulassung ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich. Dies entfällt, sofern die Fahrzeugidentnummer bereits durch einen amtlichen Sachverständigen von TÜV, DEKRA etc. überprüft wurde.

Folgende Unterlagen benötigen wir:

  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • ausländische Kennzeichen (wenn noch im Ausland zugelassen)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • technisches Datenblatt des Herstellers, wenn kein COC-Papier vorhanden
  • Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (bei Lkw / Traktoren)
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
  • Vollmacht (für Privatpersonen/Firmen oder GbR) für den Beauftragten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • bei Firmen folgende Kopien:
    • Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
    • Gewerbeanmeldung 
    • Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten

Wenn das Fahrzeug nicht aus einem EU-Land kommt, zusätzlich

  • Zollbescheinigung

Bitte setzen Sie sich vor der Zulassung mit uns in Verbindung.

Bei Minderjährigen:

Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.