Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs aus dem Ausland
Bitte beachten Sie:
Vor der Zulassung ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich. Dies entfällt, sofern die Fahrzeugidentnummer bereits durch einen amtlichen Sachverständigen von TÜV, DEKRA etc. überprüft wurde.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- ausländische Fahrzeugdokumente
- ausländische Kennzeichen (wenn noch im Ausland zugelassen)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- technisches Datenblatt des Herstellers, wenn kein COC-Papier vorhanden
- Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (bei Lkw / Traktoren)
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- Vollmacht (für Privatpersonen/Firmen oder GbR) für den Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- bei Firmen folgende Kopien:
- Auszug aus dem Handelsregister, woraus hervorgeht wer unterschriftsberechtigt/vertretungsberechtigt ist
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis oder Reisepass eines Vertretungsberechtigten
Wenn das Fahrzeug nicht aus einem EU-Land kommt, zusätzlich
- Zollbescheinigung
Bitte setzen Sie sich vor der Zulassung mit uns in Verbindung.
Bei Minderjährigen:
Die schriftliche Einwilligung sowie der Personalausweis beider Eltern sind nötig / bei Alleinerziehenden zusätzlich zur Einwilligung und dem Personalausweis bitte den Nachweis über das Sorgerecht vorlegen.