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Bekanntmachungen

Auf dieser Seite finden Sie, nach Fachbereichen sortiert, Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen.

    

Wasserrecht (Fachbereich 52)

Wasserschutzgebiete

Festsetzung des Wasserschutzgebiets «Zeller Quellstollen«: Öffentliche Auslegung der Unterlagen

  

Industrielle Abwasseranlagen

Betriebskläranlagen unterliegen der Überwachung. Die Ergebnisse jeder Vor-Ort-Besichtigung werden in einem Überwachungsbericht festgehalten.

Bericht über die Überwachung nach § 9 Abs. 5 IZÜV

    

Immissionsschutz und Abfallrecht (Fachbereich 53)

Im Fachbereich 53 werden verschiedene Verfahren durchgeführt, bei denen die Öffentlichkeit eingeladen ist, sich zu beteiligen. Verfahren, die mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden und die daraus resultierenden Entscheidungen werden öffentlich bekannt gegeben. Auch weitere Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind, finden Sie hier. 

Immissionsschutzrecht - Genehmigungsverfahren

Az.: FB 53-1711.04.01 2022

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Bekanntmachung gemäß § 23a Abs. 2 Satz 3 BImSchG über die Prüfung eines Genehmigungserfordernisses gemäß § 23b BImSchG

Die Kneipp GmbH zeigte mit Schreiben vom 16.08.2022, ergänzt mit Nachricht vom 07.11.2022, beim Fachbereich für Immissionsschutz und Abfallrecht im Landratsamt Würzburg die Errichtung eines Betriebsbereiches der unteren Klasse nach § 2 Abs. 1 der 12. BImSchV, in dem gefährliche Stoffe in störfallrelevanten Mengen vorhanden sind, an.

Vorliegend wird die Kneipp GmbH am Standort, Johannes-Gutenberg-Str. 8 in 97199 Ochsenfurt, Flst. Nr. 410, 410/2, 410/4, 394/2, 384/2 und 413/6, die vorhandene Lagermenge störfallrelevanter Stoffe auf 460 t erhöhen. Aufgrund der Menge der gelagerten Rohstoffe mit gewässergefährdenden Eigenschaften fällt der Standort Ochsenfurt mit der geplanten Erweiterung in den Geltungsbereich der 12. BImSchV (Störfallverordnung) bzw. der Seveso-III-Richtlinie der EU (Richtlinie 2012/18/EU).

Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, dass die angezeigte Errichtung keiner störfallrechtlichen Genehmigung nach § 23b BImSchG bedarf.

Der angemessene Sicherheitsabstand zu den benachbarten Schutzobjekten (u. a. Wohnbebauung, Nahversorger, öffentliche Straßen etc.) wird weder erstmalig unterschritten noch räumlich weiter unterschritten. Auch wird eine erhebliche Gefahrenerhöhung durch die angezeigte Maßnahme nicht ausgelöst.


Würzburg, den 15.11.2022
Landratsamt Würzburg
Immissionsschutz und Abfallrecht


Schulz
Regierungsrätin

   

Immissionsschutzrecht - Genehmigungsbescheide


Dokument anzeigen: Az.: FB 531711.01.69.04.02.2021
28.02.2022
Öffentliche Bekanntmachung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Änderung einer bestehenden Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen gem. § 10 Abs. 7, 8 und 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 21a der 9. Verordnung zur Durchfüh-rung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

PDF, 186 kB

Immissionsschutzrecht - IE-Anlagen

  • Genehmigungsbescheide für Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) fallen sowie
  • Informationen zur Überwachung der IE-Anlagen
  • Entwürfe nachträglicher Anordnungen für IE-Anlagen
  • Entscheidungen über den Erlass nachträglicher Anordnungen für IE-Anlagen

finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs unter Industrie-Emissionen.

   

Immissionsschutzrecht - mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)

Abfallrecht - Genehmigung von Deponien

Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung einer Deponie bedürfen der Planfeststellung. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Veröffentlichungen finden Sie im UVP-Portal.

 

Entscheidungen über Anträge auf Planfeststellung einer Deponie

- aktuell keine öffentlichen Bekanntmachungen -

 

Anordnungen zur Stilllegung von planfeststellungsbedürftigen Deponien

- aktuell keine öffentlichen Bekanntmachungen -