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Politik

Der Landkreis ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht über das Kreisgebiet hinausgeht, im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. So steht es in Artikel 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern.

Diese "überörtlichen Angelegenheiten" sind Aufgaben, deren Lösung für die Gemeinden unwirtschaftlich (wie zum Beispiel der Unterhalt eines Krankenhaus) oder finanziell nicht tragbar wären (wie der Bau weiterführender Schulen). Alle überörtlichen Angelegenheiten lassen sich erneut unterteilen: In den Bereich des eigenen Wirkungskreises - hier kann der Landkreis im Rahmen der geltenden Gesetze handeln und entscheiden. Und in den Bereich des "übertragenen Wirkungskreises, bei dem der Staat Aufgaben an den Landkreis delegiert und die Erfüllung beaufsichtigt.

   

Die politische Vertretung im Landkreis Würzburg

Im eigenen Wirkungskreis steht dem Landkreis das Selbstverwaltungsrecht zu. Das bedeutet: Der Landkreis Würzburg kann eigenverantwortlich über die Angelegenheiten im Kreisgebiet entscheiden. Die Bürgerinnen und Bürger wählen dazu Vertreter - die Kreisräte und den Landrat.

Gemeinsam bilden sie den Kreistag und die Ausschüsse des Kreistages.

Ihre Entscheidungen führt die Landkreisverwaltung aus. Sie hat ihren Sitz im Landratsamt Würzburg und in der Dienststelle Ochsenfurt.


Landrat

Der Landrat ist kommunaler Wahlbeamter und wird in direkter Wahl für sechs Jahre gewählt. Er ist Vorsitzender des Kreistages und der Ausschüsse. Der Landrat vertritt den Landkreis nach außen und leitet das Landratsamt, das zugleich kommunale Kreisbehörde und Untere staatliche Verwaltungsbehörde ist.

Thomas Eberth, Landrat seit 1. Mai 2020

Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Landrats

Stellvertretende Landrätin ist Christine Haupt-Kreutzer, zur zweiten Stellvertreterin bestimmte der Kreistag Karen Heußner, dritter Stellvertreter ist Waldemar Brohm, vierter Stellvertreter Alois Fischer.     

                                                       

Kreistag

Der Kreistag ist die kommunalpolitische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Würzburg. Als Hauptorgan unseres Landkreises legt der Kreistag die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über die Angelegenheiten des Landkreises, soweit die Kreisräte sie nicht dem Landrat übertragen haben oder dieser kraft Gesetzes zuständig ist.

Der Kreistag wird von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Vorsitzender des Kreistags ist der Landrat.

Die 70 ehrenamtlichen Kreisrätinnen und Kreisräte tagen in der Regel vier Mal im Jahr. Ausgestattet mit Budgetrecht beschließt der Kreistag den Haushalt des Landkreises Würzburg.

Zum Herunterladen:

  
                                       

Gremien und Ausschüsse

Auf Grund der Vielzahl der Aufgaben setzt der Kreistag Ausschüsse und weitere Gremien ein, in denen Themen vorberaten oder bei Zuständigkeit des Ausschusses auch entschieden werden. Oder anders formuliert: Hier wird Tagespolitik gemacht.

  • Kreisausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Personalausschuss
  • Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
  • Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Energie und Landwirtschaft
  • Sozialausschuss
  • Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt
  • Ältestenrat
  • Interkommunaler Beirat des Landkreises Würzburg
  • Interkommunaler Ausschuss stadt.land.wü.

Sie sind herzlich zur nächsten öffentlichen Sitzung eingeladen.