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Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung
Kurzbeschreibung
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 18.05.2026
Stand: 18.05.2026
Verwandte Themen
Voraussetzungen
Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt:
- in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
- zu Beihilfefragestellungen
- im Rahmen von Unfallfürsorge
- im Rahmen von Sozialhilfegutachten
- im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)
Online-Verfahren
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