Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen bleibt im Landkreis Würzburg weiterhin verboten
Auf Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg verlängert das Landratsamt Würzburg das seit dem 25. Juli 2026 geltende Verbot der Entnahme von Wasser aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung. Hierfür hat das Umweltamt der Kreisverwaltungsbehörde eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.
Betroffen sind wie bisher alle Flüsse, Bäche, Seen und Teiche im Landkreis Würzburg – mit Ausnahme von Main und Tauber, die Gewässer erster Ordnung sind. Mindestens bis zum 30. September 2026 ist damit das Entnehmen von Wasser weiterhin verboten, das zuvor für den Gemeingebrauch und für den Anlieger- und Eigentümergebrauch vorgesehen war.
Grund für das Verbot ist die immer noch anhaltende Trockenheit und der niedrige Wasserstand der Gewässer im Landkreis Würzburg. Der Regen der vergangenen zwei Wochen hat bislang nicht zu einer anhaltenden Entschärfung der Lage geführt. Aufgrund der Wetterprognose ist in nächster Zeit zudem keine Besserung zu erwarten. Das Umweltamt sieht daher keine andere Möglichkeit, als die vorläufigen Einschränkungen zu verlängern.
Ausnahmen gelten bei der Gefahrenabwehr, etwa wenn die Feuerwehr zum Löschen Wasser aus einem Bach oder Teich entnimmt oder wenn für die Entnahme eine besondere Erlaubnis besteht. Außerdem bleibt die Entnahme mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen zulässig. Entscheidend ist, dass für die Entnahme keine Pumpen oder andere Maschinen verwendet werden.
Das Landratsamt Würzburg weist alle, die über eine besondere Erlaubnis zur Wasserentnahme verfügen, auf die geltenden Auflagen hin. Diese sind im jeweiligen Bescheid geregelt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass viele Erlaubnisse derzeit nicht genutzt werden dürfen, weil die festgelegten Mindestwassermengen oder Mindestpegelstände unterschritten werden.