Beratungsangebote
Bauinteressierte Bürgerinnen und Bürger in ihrem Innenentwicklungsvorhaben zu unterstützen und zu beraten, ist ein wichtiger Baustein der Innenentwicklungsstrategie des Landkreises.
Innenentwicklungslotsen
Erste Anlaufstellen sind in diesem Zusammenhang die „Innenentwicklungslotsen“ der Landkreisgemeinden. Sie beraten Interessierte beim Kauf oder Verkauf von Immobilien und Grundstücken, Sanierungsvorhaben oder bei einem Neubau im Ortskern.
Innenentwicklungslotsen Ihrer Heimatgemeinde
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Gemeinde |
Ansprechperson |
Kontakt |
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Altertheim (Vgem Kist), OT Oberaltertheim, Unteraltertheim, Steinbach |
Christian Sengl, Bauverwaltung |
09306 9062-20 |
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Aub (Vgem) |
Bürgermeister Roman Menth |
09335 971021 |
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Bergtheim (Vgem) |
Bürgermeister Konrad Schlier |
09367 900710 |
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Bieberehren (Vgem Röttingen), OT Buch, Klingen |
Harald Thomas, Bauverwaltung |
09338 9728-50 |
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Bütthard (Vgem Giebelstadt), OT Gaurettersheim, Gützingen, Höttingen, Oesfeld, Tiefenthal |
Roswitha Peters, Bauverwaltung |
09334 80832 |
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Eibelstadt (Vgem) |
Christoph Mündlein, Bauverwaltung |
09303 906115 |
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Eibelstadt (Vgem) |
Anna Kempe, Bauverwaltung |
09303 906124 (Mo-Mi) |
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Eisenheim |
Bürgermeister Christian Holzinger |
09305 88825 |
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Eisingen |
Matthias Müller, Leiter Bauamt |
09306 9063-32 |
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Estenfeld |
Bürgermeisterin Rosalinde Schraud |
09305-88822 |
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Gaukönigshofen |
Bürgermeister Johannes Menth |
09337 971911 |
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Geschäftsleiterin Christina Brandel |
09337 971922 |
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Gelchsheim |
Bürgermeister Roland Nöth |
09335-1087 |
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Gerbrunn |
Gemeinderat Norbert Mauermann |
Norbert-mauermann@t-online.de |
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Geroldshausen |
Bürgermeister Gunther Ehrhardt |
09366-510 |
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Giebelstadt (Vgem) |
Roswitha Peters, Bauverwaltung |
09334 80832 |
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Greußenheim |
Bürgermeisterin Karin Kuhn |
09369 98160 |
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Güntersleben |
Martin Stöcker, Bauamt |
09365/8070-31 |
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Daniela Wenzel, Bauamt |
09365/8070-12 |
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Hausen |
Bürgermeister Bernd Schraud |
09367-90670 |
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Helmstadt (Vgem) |
Bürgermeister Tobias Klembt |
09369 9824462 |
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Hettstadt |
3. Bürgermeister Franz-Josef Welscher |
0931 8003-5476 |
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Höchberg |
Katja Heilmann-Rath, Leiterin Bauamt |
0931 4970731 |
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Holzkirchen (Vgem) |
Bürgermeister Daniel Bachmann |
09369-907997 |
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Kirchheim |
Daniel Reißmann, Bauamt |
daniel.reissmann@kirchheim-ufr.de |
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Kist (Vgem) |
Christian Sengl, Bauamt |
09306 9062-20 |
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Kleinrinderfeld |
2. Bügermeister Frank Heß |
0160-90136822 |
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Kürnach |
Norbert Schrauth, Kämmerei |
09367 9069-26 |
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Leinach |
Patrick Kirchheimer, Leiter Bauamt |
09364 8136-14 |
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Neubrunn |
Bürgermeister Heiko Menig |
09307 9889-0 |
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Oberpleichfeld |
Bürgermeisterin Martina Rottmann |
09367 90071 0 |
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Ochsenfurt |
Jennifer Kütt, Bauamt |
09331-98303-2711 |
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Prosselsheim |
Bürgermeisterin Birgit Börger |
09386-220 |
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Randersacker |
Detlef Aster |
detlef.aster@outlook.de |
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Reichenberg |
Herr Adelfinger, Bauverwaltung |
0931 60061 23 |
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Herr Traut, Bauverwaltung |
0931 60061 23 |
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Remlingen |
Bürgermeister Günter Schumacher |
09369/2315 |
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Riedenheim |
Bürgermeister Edwin Fries |
09338-1666 |
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Rimpar, Maidbronn |
Marco Göbet, Leiter Bauverwaltung |
09365 8067-301 |
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Rottendorf |
Christine Konrad, Bauverwaltung |
09302 909041 |
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Röttingen (Vgem) |
Harald Thomas, Bauverwaltung |
09338 972850 |
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Sommerhausen (Vgem Eibelstadt) |
Anna Kempe, Bauverwaltung |
09303 906124 bauverwaltung@vgem-eibelstadt.de |
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Sonderhofen |
Bürgermeister Heribert Neckermann |
09337-657 |
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Theilheim |
Thomas Häusner, Leiter Bauamt |
09303 906972 |
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Thüngersheim |
Dirk Lambl, Leiter Bauamt |
09364 813511 |
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Uettingen |
Bürgermeister Edgar Schüttler |
09369 8218 |
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Unterpleichfeld |
Burkhard Kuther, Bauamt |
09367-908040 |
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Veitshöchheim |
Klaus Kaiser, Stv. Leiter Bauverwaltung |
0931 9802734 |
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Waldbrunn |
Tanja Orth, Leiterin Bauverwaltung |
09306 985816 |
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Waldbüttelbrunn |
Sebastian Schmitt, Bauverwaltung |
0931 4970423 |
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Winterhausen (Vgem Eibelstadt) |
Anna Kempe, Bauverwaltung |
09303 906124 |
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Zell a. Main |
Bürgermeister Joachim Kipke |
0931-46878-0 |
Die Liste wird weiter ergänzt und aktualisiert.
Beratungsgutscheine
Steht das Objekt oder das Grundstück bereits fest, bietet der Landkreis Gutscheine für eine kostenlose Erstberatung durch eine Architektin oder einen Architekten an.
Im Rahmen dieser Beratungsgespräche werden mit den Bauinteressenten Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und Hilfestellungen bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben.
Die Beratungssuchenden werden in ihrem Vorhaben, im Ortskern zu bauen, zu sanieren oder nachzuverdichten, nachhaltig bestärkt sowie für Fragen der regionalen Baukultur sensibilisiert. Als Ergebnis erhalten die Beratungssuchenden Hinweise zu Fördermöglichkeiten sowie eine Text- und Bilddokumentation des Beratungsgespräches. Die Erstberatung über den Gutschein entspricht einem Beratungsumfang von bis zu fünf Stunden inkl. Vor- und Nachbereitung.
Sie möchten ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen?
So geht's
Bis zu einem genehmigten Haushalt im Frühjahr können keine Gutscheine herausgegeben werden. Wir möchten Sie dennoch unterstützen und stellen Beratungssuchenden eine Erstattung der Beratungskosten in Höhe von 500€ in Aussicht. Sie können den Antrag auf Erstbauberatung zur Prüfung einreichen. Sollte es die Haushaltslage erlauben, werden wir den Antragsstellern die Kosten nach bewilligtem Haushalt erstatten.
Die Gutscheine können nach bewilligtem Haushalt wieder regulär beantragt werden.
Antragstellung
Beim Fachbereich Innenentwicklung stellen Sie einen Antrag auf Erstberatung.
- Antrag auf Erstberatung durch einen Architekten (PDF, 381 kB, 01.03.2023)
Überprüfung auf Förderfähigkeit
Der Fachbereich Innenentwicklung überprüft die zu erfüllenden Voraussetzungen, nachzulesen in der „Förderrichtlinie Erstbauberatung“.
Fällt die Überprüfung positiv aus, erhalten Sie den Gutschein sowie eine Liste der Architekturbüros, bei denen sie diesen einlösen und die Beratung erhalten können.
Terminvereinbarung
Sobald Ihnen der Gutschein vorliegt, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Ihrer Wunschberaterin bzw. Ihrem Wunschberater. Je konkreter Sie Ihr Anliegen bereits zu diesem Zeitpunkt benennen können, desto besser kann sich natürlich auch Ihre Bauberaterin bzw. Ihr Bauberater für das Gespräch vorbereiten.
Beratungsgespräch
Das Beratungsgespräch sollte innerhalb eines angemessenen Zeitraumes (ca. 2 Wochen) nach Kontaktaufnahme vor Ort am Beratungsobjekt zwischen Ihnen und der Beraterin bzw. dem Berater statt. Auch die Teilnahme des zuständigen Innenentwicklungslotsen oder einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters aus dem Landratsamt ist prinzipiell möglich. Die Abstimmung muss durch den Beratungssuchenden erfolgen.
Beratungsprotokoll
Das beratende Büro erstellt eine umfassende Dokumentation zum Beratungsgespräch und stellt Ihnen diese in analoger bzw. digitaler Form zur Verfügung. Sie haben nun eine Hilfestellung für Ihr weiteres Bauvorhaben im Ortskern.
Bitte beachten Sie: die Erstbauberatung dient der Ideenfindung
In skizzenhafter Form erarbeitet die Architektin oder der Architekt mit Ihnen Vorschläge für die Gestaltung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens im Ortskern. Diese können als Grundlage für die weitere Bauplanung genutzt werden. Das Beratungsgespräch beinhaltet aber keine HOAI-Leistungen. Sollte zusätzlicher Beratungsbedarf bestehen, kann dies zwischen Ihnen und dem Architekturbüro eigenständig vereinbart werden.
Bau- und denkmalschutzrechtliche Beratung am Landratsamt
Ergänzend zu den Bauberatungsgutscheinen bietet die Bauverwaltung des Landkreises bau- und denkmalschutzrechtliche Beratung für die Bauinteressenten und Kommunen an.
Voraussetzung für die Beratung ist die vorherige Absprache mit dem Innenentwicklungslotsen der entsprechenden Kommune und/oder das Vorliegen grundlegender Planungsunterlagen.
Bauen und Sanieren im Altort
Landkreis Würzburg fördert Bauen und Sanieren im Altort: Architekten für Beratungsangebote gesucht
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ – diesem landesplanerischen Ziel fühlt sich auch der Landkreis Würzburg verbunden. Um das Leben im Ortskern zu stärken, hat der Kreistag 2021 eine Innenentwicklungsstrategie beschlossen, die die Aktivitäten zum sparsamen Flächenverbrauch auf kommunaler Ebene und in den interkommunalen Allianzen unterstützt.
Das Maßnahmenbündel umfasst auch den Baustein „Beratungsleistungen“. Über das Angebot von Gutscheinen für eine kostenfreie Erstberatung durch eine Architektin oder einen Architekten will der Landkreis Würzburg Bau- und Sanierungswilligen Hilfestellungen bei baulichen, energetischen, denkmalpflegerischen sowie entsorgungs- und verwertungstechnischen Fragen geben.
Förderung der Erstbauberatung
Die Beratung soll Bauinteressenten motivieren oder bestärken, im Ortskern zu bauen oder zu sanieren. Grundlage der Maßnahme bildet die „Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung der Erstbauberatung durch einen Architekten“, die zum 01. April 2021 in Kraft getreten ist.
Seit Maßnahmenbeginn wurden bereits 178 Anträge auf Erstbauberatung beim Landratsamt Würzburg eingereicht.
Landkreis sucht qualifizierte Architektinnen und Architekten
Für die Beratungsleistungen 2026/2027 sucht der Landkreis Würzburg in einem öffentlichen Wettbewerb erneut interessierte und qualifizierte Architektinnen und Architekten.
Die Beratungsleistung erstreckt sich unter anderem auf Tätigkeiten wie
- Die fachliche Beratung bei Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie bei Erhalt, Umnutzung und Gestaltung von innerörtlichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden, einschließlich Abbruchmaßnahmen mit Entsiegelung, Ersatz- und Neubauten sowie Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen
- Die Beratung und Stellungnahme zu baurechtlichen Verfahren und Fördermöglichkeiten
- Die Fertigung von Skizzen zur Visualisierung möglicher Gestaltungsmaßnahmen und/oder zur Lösung ortsgestalterischer Probleme
- Die gutachterliche Unterstützung insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit einer Abrissmaßnahme
- Die Unterstützung bei der Anfertigung eines Sanierungs-, Rückbau- und Entsorgungskonzepts im Falle der Inanspruchnahme des Landkreis Förderprogramms für „Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen“.
Die Vergütung richtet sich nach den Grundsätzen der Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und erfolgt für die Beratungsleistung nach Zeitaufwand. Für die Beratung wird in der Regel ein Zeitaufwand von max. fünf Stunden einschließlich erforderlicher Innendienstarbeiten zugrunde gelegt. Grundsätzlich entspricht ein Beratungsgutschein einem Geldwert von max. 500 Euro brutto.
Ausschreibungsunterlagen jetzt anfordern
Für weitere Informationen und die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen können sich interessierte Architektinnen und Architekten ab sofort an Meike Mendow, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, E-Mail: innenentwicklung@lra-wue.bayern.de, Telefon 0931 8003-5416 wenden.
Energetische Sanierung
Speziell zum Thema energetische Sanierung bietet der Landkreis die Ausgabe von Gutscheinen für eine kostenlose Erstberatung durch einen zertifizierten Energieberater in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern e.V. an. Die Beratungsgutscheine können ebenfalls über die Stabsstelle Kreisentwicklung beantragt werden. Schauen Sie mal auf unserem Energieportal nach.
Seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen
Bei Fragen zum seniorengerechten bzw. barrierefreiem Wohnen bietet das Kommunalunternehmen des Landkreises Fachberatungen an. Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Kommunalunternehmens.