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06.10.2025

Teure Online-Dienste bei Kfz-Abmeldungen: Zulassungsbehörde warnt vor Kostenfallen - Auch bei Wunschkennzeichen gilt es, Fehler zu vermeiden

Wer sein Auto online abmelden möchte, sollte genau hinschauen: Immer häufiger landen Bürgerinnen und Bürger über Google auf Seiten privater Dienstleister, die für die internetbasierte Kfz-Abmeldung hohe Zusatzgebühren verlangen. Die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Würzburg stellt vermehrt fest, dass Fahrzeughalter auf externe Anbieter zugreifen, weil diese in den Google-Suchergebnissen ganz oben erscheinen und den Anschein von offiziellen Behördenseiten erwecken. Die Gebühren dort sind jedoch um ein Vielfaches höher als bei der Zulassungsbehörde des Landkreises.

So verlangen einige Dienstleister über 49 Euro für eine einfache Außerbetriebsetzung. Die reguläre Verwaltungsgebühr für den Online-Dienst der Zulassungsbehörde liegt dagegen bei lediglich 2,60 Euro. Manche Seiten verwenden sogar offizielle Wappen oder werben mit einer angeblichen Mitgliedschaft in Digitalisierungsprojekten, was den Eindruck einer offiziellen Behördenseite verstärken kann. Daher empfiehlt das Landratsamt Würzburg, den offiziellen Weg der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) direkt über www.landkreis-wuerzburg.de oder über das Bürgerservice-Portal Bayern zu nutzen. Dort sind die Online-Dienste transparent, sicher und deutlich günstiger.

Wunschkennzeichen: Reservieren allein genügt nicht

Ein weiterer Hinweis betrifft die Wunschkennzeichen: Immer wieder erscheinen Fahrzeughalter in der Zulassungsbehörde mit bereits geprägten Nummernschildern, die nicht den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung entsprechen – weil sie beispielsweise in Engschrift statt der vorgeschriebenen Mittelschrift erstellt wurden. Auch kommt es vor, dass Nummernschilder bereits geprägt wurden, die Reservierung aber zwischenzeitlich abgelaufen oder bei der Reservierung ein technisches Problem aufgetreten ist und das Kennzeichen anderweitig vergeben wurde. In diesen Fällen können die Schilder nicht zur Verfügung gestellt werden, was ärgerlich und vermeidbar ist. Das Landratsamt appelliert daher, offizielle Behördenseiten zu nutzen und die Kennzeichen erst nach dem Besuch der Zulassungsstelle prägen zu lassen.