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15.02.2026

Nachweis von Darmbakterien: Abkochgebot und Chlorung des Trinkwassers in Teilen der Gemeinde Rimpar

Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg teilt mit, dass das Trinkwasser in Teilen des Versorgungsgebiets der Gemeinde Rimpar abgekocht und gechlort werden muss. Betroffen sind ausschließlich die Straßen, die in der Eigenwasserversorgungszone von Rimpar liegen:

  • Alfons-Arnold-Straße
  • Am Dreschplatz
  • Am Glockenstrang
  • Am Hohlen Weg
  • Am Holzweg
  • Am Liedlein
  • Am Lohenweinberg
  • Am Trieb
  • Am Wolfsbild
  • Am Zehentstüblein
  • Andreasstraße
  • Austraße
  • Bachgasse
  • Berggasse
  • Bischof-Schmitt-Straße
  • Blumenstraße
  • Breslauer Straße
  • Brunnenstraße
  • Büttnergasse
  • Burggrumbacher Straße
  • Burgstraße
  • Chemnitzer Straße
  • Danziger Straße
  • Fitzengasse
  • Frühlingsstraße
  • Gadheimer Weg
  • Gartenstraße
  • Günterslebener Straße
  • Herrngasse
  • Hofstraße
  • Jägerstraße
  • Julius-Echter-Straße
  • Kaspar-Schnetter-Straße
  • Kirchenstraße
  • Klingenstraße
  • Königsberger Straße
  • Landtafelweg
  • Lerchenweg
  • Lömmelsgasse
  • Lohnstraße
  • Marktplatz
  • Marktstraße
  • Niederhoferstraße
  • Ringstraße
  • Petryweg
  • Rosengasse
  • Schäfereistraße
  • Schafhofstraße
  • Sonnenweg
  • Stettiner Straße
  • Storchstraße
  • Strüthweg
  • Weidleinsgraben
  • Weidleinsweg
  • Weinbergstraße
  • Ziegeleistraße
  • Zur Veitsmühle

Grund ist der Nachweis von E.-coli-Bakterien und coliformen Bakterien. Dabei handelt es sich um Darmkeime, die auf eine mögliche Verunreinigung des Trinkwassers hinweisen. Für beide Bakterienarten liegt der Grenzwert im Trinkwasser bei 0/100 ml. Das heißt: In 100 Millilitern Wasser dürfen diese Bakterien nicht nachweisbar sein. Der Grenzwert wurde bei einer kürzlich erfolgten Probeentnahme überschritten. Am Hochbehälter Mühlenberg lag der gemessene Wert für E.-coli-Bakterien und coliforme Bakterien jeweils bei 3/100 ml; am Brunnen V für E.-coli-Bakterien bei 1/100 ml und für coliforme Bakterien bei 2/100 ml.

Die betroffene Wasserkammer am Hochbehälter Mühlenberg und der betroffene Brunnen wurden daraufhin sofort vom Versorgungsnetz genommen. Ebenso wurde mit einer Chlordesinfektionsmaßnahme der nicht betroffenen Kammer am Hochbehälter Mühlenberg begonnen. Nachuntersuchungen sind bereits erfolgt und eine weitere Trinkwasseruntersuchung geplant. Die Gemeinde Rimpar ist aufgefordert worden, die Ursache für die Verunreinigung zu ermitteln.

Das Abkochen des Wassers ist so lange notwendig, bis im gesamten Versorgungsgebiet ein ausreichender Chlornachweis vorliegt. Zusätzlich sind unauffällige bakteriologische Befunde des Trinkwassers erforderlich. Zum Abtöten von Krankheitserregern muss das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam abgekühlt werden. Hierfür empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.

Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:

  • Trinken, Getränkezubereitung (z. B. Eiswürfel)
  • Zubereiten von Lebensmitteln
  • Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
  • Medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülen)
  • Zähne putzen
  • Geschirrabwasch von Hand
  • Trinkwasser für empfindliche Haustiere

Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.

In der folgenden Zusammenstellung sind die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Macht das Wasser krank?
Nach aktuellem Stand sind keine Erkrankungsfälle bekannt. Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.

Was ist zu tun?
Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über zirka zehn Minuten abkühlen lassen. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden.

Ab wann kann das Leitungswasser wieder ohne besondere Maßnahmen als Trinkwasser verwendet werden?
Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt. Wenn die Freigabe erteilt ist, werden Sie umgehend von Ihrem Versorger informiert.

Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein. Für Kinder gelten keine besonderen zusätzlichen Maßnahmen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verwendet werden.

Was müssen Schwangere beachten?
Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.

Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?
Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden. Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.

Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?
Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise Waschen und Verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?
Nein. Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler verwendet werden?
Zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.

Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?
Maschinen, die das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist diese nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser genutzt werden.

Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Traditionelle Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.

Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?
Nein.

Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck, Geschirr und Gläsern verwendet werden?
Für den genannten Zweck kann das Wasser nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden. DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80 bis 85 Grad für die Frischwasser-Klarspülung.

Können Getränke- und Kaffeeautomaten sowie Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Bei einer Erhitzung von mindestens 82 Grad können Heißgetränkeautomaten dieses Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.

Können Haustiere das Wasser trinken?
Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.