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Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung
Kurzbeschreibung
Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 26.02.2026
Stand: 26.02.2026