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Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung

Kurzbeschreibung

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde beantragen.

Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Sie kann auch internetbasiert durchgeführt werden. Sie erfolgt dann automatisiert und ist nach Abschluss der Eingaben sofort wirksam. 

Voraussetzungen dafür ist die Eingabe der Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen.

Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 10.03.2026

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.