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Behindertengerechter Umbau

Der Freistaat Bayern gewährt für bauliche Maßnahmen, die zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung erforderlich sind, ein leistungsfreies Darlehen.

Aktuelles   

Die Förderung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung ist wieder möglich. Wir weisen darauf hin, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel begrenzt sind. Eine Bewilligung kann nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel erfolgen.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr teilt mit:

In den vergangenen Jahren habe sich die bayerische Wohnraumförderung als Stabilitätsanker für die Wohnungs- und Bauwirtschaft bewährt. Schließlich seien die bayernweite Nachfrage deutlich gestiegen und in den vergangenen zwei Jahren daher 2,2 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Laut Staatsministerium geschehe damit im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie.

Für die Eigenwohnraumförderung wurden allein im Landkreis Würzburg im Jahr 2024 26 Anträge bewilligt - darunter rund 1,8 Millionen Euro im Rahmen der nun pausierenden, staatlichen Förderung und rund 3,7 Millionen Euro im Rahmen des weiter fortlaufenden Zinsverbilligungsprogramms. Im gleichen Zeitraum wurden im Landkreis Würzburg 30 Förderanträge mit einem Volumen von etwa 270.000 Euro für die Wohnraum-Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung bewilligt.

Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung von Wohneigentum - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Das Wohnungsbauprogramm für Menschen mit Behinderung

Muss Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepasst werden, zum Beispiel durch den Einbau einer Rampe oder den Umbau der Sanitäranlagen, so ist eine Förderung über ein leistungsfreies Darlehen (Zuschuss) in Höhe von 10.000 Euro pro Wohnung möglich. Es gelten Einkommensgrenzen für den Zuwendungsempfänger.

Folgende Zuständigkeiten gelten für Auskünfte, Annahme der Anträge und die Gewährung der Darlehen:

 

Eigengenutzter Wohnraum

Bitte wenden Sie sich an Frau Funken (Buchstaben A bis L) oder Frau Leuchs (Buchstaben M bis Z).

 

Vermieteter Wohnraum

Bitte wenden Sie sich an die Regierung von Unterfranken.

 

Wohnberatung beim Kommunalunternehmen des Landkreises

Sie benötigen Hilfe bei der behindertengerechten Gestaltung des Wohnraums?

Frau Büchner berät Sie kostenlos und unverbindlich. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link https://www.wirkommunal.de/beratung-unterstuetzung/wohnberatung/index.html  

 

 

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