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Behindertengerechter Umbau

Der Freistaat Bayern gewährt für bauliche Maßnahmen, die zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung erforderlich sind, ein leistungsfreies Darlehen.

   

Das Wohnungsbauprogramm für Menschen mit Behinderung

Muss Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepasst werden, zum Beispiel durch den Einbau einer Rampe oder den Umbau der Sanitäranlagen, so ist eine Förderung über ein leistungsfreies Darlehen (Zuschuss) in Höhe von 10.000 Euro pro Wohnung möglich. Es gelten Einkommensgrenzen für den Zuwendungsempfänger.

Folgende Zuständigkeiten gelten für Auskünfte, Annahme der Anträge und die Gewährung der Darlehen:

 

Eigengenutzter Wohnraum

Bitte wenden Sie sich an Frau Funken (Buchstaben A bis L) oder Frau Leuchs (Buchstaben M bis Z).

 

Vermieteter Wohnraum

Bitte wenden Sie sich an die Regierung von Unterfranken.

 

Wohnberatung beim Kommunalunternehmen des Landkreises

Sie benötigen Hilfe bei der behindertengerechten Gestaltung des Wohnraums?

Herr Konrad, Gesundheits- und Pflegemanager sowie zertifzierter Wohnberater, berät Sie hierzu kostenlos und unverbindlich.

 

 

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