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Gemeinsame Sorge; Erklärung
Kurzbeschreibung
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 24.02.2026
Stand: 24.02.2026