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20.05.2026

Erweiterung des Wasserschutzgebiets Zeller Quellstollen: Ergänzte Antragsunterlagen werden ab 22. Mai erneut öffentlich ausgelegt

Das Landratsamt Würzburg setzt nach Erhalt der ergänzten Unterlagen das behördliche Verfahren zur geplanten Neufestsetzung des Wasserschutzgebiets Zeller Quellstollen fort. Nachdem im Sommer 2025 aus Gründen der Rechtssicherheit die Entscheidung getroffen wurde, die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen zu wiederholen, geht das Verfahren in die nächste Phase.

Hierfür hat die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) als Antragstellerin die Verfahrensunterlagen überarbeitet und dem Landratsamt Würzburg Ende März 2026 vorgelegt, so dass nun die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausweisung des Wasserschutzgebiets erfolgen kann.

Gelegenheit zur Stellungnahme für Bürgerinnen und Bürger

Die erneute Auslegung dient dazu, Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, nochmals Gelegenheit zu geben, Einsicht in die aktualisierten Unterlagen zu nehmen und sich zu den Planungen zu äußern. Gegenstand der Auslegung sind die Planunterlagen für die Neufestsetzung des Wasserschutzgebiets, ein-schließlich eines Entwurfs der geplanten Wasserschutzgebietsverordnung.

Bereits im Rahmen der ersten Auslegung vorgebrachte Einwendungen bleiben Bestandteil des Verfahrens und finden weiterhin Berücksichtigung. Sie müssen daher nicht nochmals inhaltsgleich erhoben werden. Im Zuge der erneuten Auslegung besteht jedoch die Möglichkeit, neue Einwendungen vorzubringen oder bereits erhobene Einwendungen zu ergänzen, etwa wenn sich diese auf die überarbeiteten Unterlagen beziehen.

Vor Beginn der Auslegung hat das Landratsamt Würzburg die betroffenen Gemeinden, Fachbehörden und weiteren Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, erneut beteiligt und um Stellungnahme zu den aktualisierten Unterlagen gebeten. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen bereits sieben Stellungnahmen von Fachstellen vor. Weitere Rückmeldungen stehen noch aus; mehrere Stellen haben eine Verlängerung der Stellungnahmefrist beantragt.

Auslegung im Internet sowie in Papierform im Landratsamt und bei der Stadt Würzburg

Die ergänzten Unterlagen werden vom 22. Mai 2026 bis einschließlich 22. Juni 2026 öffentlich ausgelegt. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung erfolgt die Auslegung nun auch digital über die Internetseite des Landkreises Würzburg (www.landkreis-wuerzburg.de/zeller-quellstollen). Zusätzlich wird eine Papierfassung im Landratsamt Würzburg (Zeppelinstraße 15) sowie im Rathaus der Stadt Würzburg (Rückermainstraße 2) zur Einsichtnahme bereitgehalten. In den betroffenen Gemeinden selbst werden die Unterlagen nicht mehr in Papierform ausgelegt; dort erfolgt lediglich der Verweis auf die digitale Auslegung beim Landratsamt Würzburg.

Einwendungen können bis einschließlich 6. Juli 2026 beim Landratsamt Würzburg oder bei den betroffenen Gemeinden erhoben werden. Maßgeblich sind die Hinweise in der ortsüblichen Bekanntmachung, insbesondere zu Form, Frist und zuständigen Stellen. Die Pressemitteilung dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die ortsübliche Bekanntmachung.

Wie geht es danach weiter?

Nach dem Ende der Einwendungsfrist wertet das Landratsamt die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen aus und leitet sie an die TWV als Vorhabensträgerin und das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zur Erwiderung weiter. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen dem Landratsamt Würzburg zur weiteren fachlichen und rechtlichen Prüfung des Verordnungsentwurfs für die Erweiterung des Wasserschutzgebiets.