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Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte; Informationen über wichtige Rechtsvorschriften

Kurzbeschreibung

Unter landwirtschaftlicher Direktvermarktung wird die unmittelbare Abgabe landwirtschaftlicher Produkte durch den Erzeuger auf dem Hof, auf dem Markt, an der Tür oder über eigene Läden an den Verbraucher verstanden. 

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 11.12.2025