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12.01.2026

Kommunalwahl 2026: Wahlwerbung im Straßenverkehr - das ist erlaubt

Am 8. März 2026 sind die Kommunalwahlen in Bayern. Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten dürfen im Vorfeld dafür werben. Bei der Plakatwerbung gelten im Straßenverkehr klare Regeln, die in erster Linie der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen. Das Staatliche Bauamt Würzburg hat die Parteien und Wahlbewerber im Vorfeld über die Vorgaben zur Wahlwerbung an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen informiert.

Wo sind Wahlplakate erlaubt?

Die Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich nicht erlaubt ist. Zudem dürfen Wahlplakate oder Aufkleber nicht an Brückengeländern, Pfeilern, Stützmauern, Ampeln oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden.

Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Wahlplakate unter bestimmten Voraussetzungen angebracht werden. So können auch Pfosten von Verkehrsschildern genutzt werden, wenn sich das jeweilige Verkehrszeichen auf den ruhenden Verkehr bezieht, etwa bei Halteverboten. Es gilt jedoch auch innerorts: Die Werbung darf den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen oder Verkehrsteilnehmer ablenken. Ab wann es erlaubt ist, Wahlplakate anzubringen, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab und kann in der Plakatierungsverordnung nachgelesen werden.

Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

Durch Wahlplakate dürfen keine Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmer entstehen. Der Fahrverkehr darf in keiner Weise, der Fußgängerverkehr nicht übermäßig behindert werden. So ist die Plakatwerbung beispielsweise an Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu vermeiden. Auf Mittelstreifen, die Teil des Verkehrsraums sind, ist keine Wahlwerbung gestattet.

Entspricht Plakatwerbung nicht den geltenden Anforderungen und beeinträchtigt sie die Verkehrssicherheit, können die zuständigen Straßenmeistereien sie entfernen.

Angemessene Werbemöglichkeiten für alle Parteien

Gemeinden können die Wahlwerbung auf bestimmte Flächen beschränken, etwa zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder von Denkmälern. Die bereitgestellten Flächen müssen jedoch ausreichend Werbemöglichkeiten bieten. Auch kleinere Parteien und Wählergruppen müssen die Möglichkeit haben, sich in einem angemessenen Verhältnis auf Wahlplakaten zu präsentieren.