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23.06.2026

Neuer Wassercent: Besitzer eigener Brunnen im Landkreis Würzburg sollten zum 1. Juli ihre Zählerstände festhalten

Wer im Landkreis Würzburg Grundwasser aus einem eigenen Brunnen entnimmt, sollte sich den 1. Juli 2026 vormerken. An diesem Tag startet in Bayern der sogenannte Wassercent. Die neue Abgabe wird künftig für die Entnahme von Grundwasser erhoben und soll dazu beitragen, die wertvolle Ressource Wasser langfristig zu schützen.

Für viele Betroffene bedeutet das zunächst vor allem eines: Zählerstände dokumentieren. Das Landratsamt Würzburg empfiehlt allen potenziell entgeltpflichtigen Wasserentnehmern, vorhandene Wasseruhren oder Stromzähler von Pumpen zum 1. Juli 2026 abzulesen und die Werte festzuhalten, beispielsweise mit einem Foto. Zum Jahresende sollten die Zählerstände erneut dokumentiert werden.

10 Cent für 1000 Liter Wasser

Betroffen sein können neben öffentlichen Wasserversorgern und Unternehmen auch landwirtschaftliche Betriebe oder Privatpersonen, die einen eigenen Brunnen nutzen. Wer sein Trinkwasser ausschließlich über die öffentliche Wasserversorgung bezieht und keinen eigenen Brunnen betreibt, muss dagegen nichts unternehmen.

Der Wassercent beträgt 10 Cent je Kubikmeter entnommenem Grundwasser. Das entspricht 10 Cent für 1000 Liter Wasser. Gleichzeitig sieht das Gesetz einen Freibetrag von 5000 Kubikmetern pro Jahr vor. Für den ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 gilt ein anteiliger Freibetrag von 2500 Kubikmetern.

Meldung der Wassermenge ans Landratsamt Würzburg

Die erste Erfassung der Wassermengen erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026. Die tatsächliche Zahlung wird erst im Jahr 2027 fällig. Wer dem Landratsamt Würzburg seine tatsächlich entnommene Wassermenge mitteilen möchte, kann dies bis zum 1. März 2027 tun. Erfolgt keine Meldung des Zählerstands, wird die maximal erlaubte Menge für die Berechnung der Abgabe angesetzt. Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau neuer Messgeräte gibt es nicht. Die gemeldeten Mengen müssen jedoch nachvollziehbar und glaubhaft belegt werden können.

Im Herbst 2026 informiert das Landratsamt Würzburg alle bekannten potenziell entgeltpflichtigen Wasserentnehmer im Landkreis Würzburg schriftlich über das weitere Verfahren und die Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung ihrer Daten. Mit dem Wassercent verfolgt der Freistaat Bayern das Ziel, einen bewussten und sparsamen Umgang mit Grundwasser zu fördern. Die Einnahmen fließen in Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und zur nachhaltigen Sicherung der Wasserversorgung.