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Öffentliche Bibliotheken in Bayern in katholischer oder evangelischer Trägerschaft; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Für den Auf- und Ausbau einer öffentlichen Bibliothek in Bayern in katholischer oder evangelischer Trägerschaft können Sie eine Förderung beantragen.

Beschreibung

Zweck

Förderung öffentlicher Bibliotheken in Bayern in katholischer oder evangelischer Trägerschaft.

Gegenstand

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen an Träger öffentlicher Bibliotheken in katholischer oder evangelischer Trägerschaft nach Maßgabe folgender Grundsätze und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Ziel der staatlichen Förderung ist der Auf- und Ausbau der Büchereien zu leistungsfähigen und attraktiven Dienstleistern, die mit ihren Angeboten einen wesentlichen Beitrag zum örtlichen wie regionalen Bildungs- und Kulturangebot leisten.

Zuwendungsempfänger

Öffentliche Bibliotheken in Bayern in katholischer oder evangelischer Trägerschaft.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die zur Durchführung eines förderfähigen Projekts notwendig sind.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Es werden Zuwendungen im Rahmen der Anteilsfinanzierung bewilligt.

Voraussetzungen

Die katholisch oder evangelisch getragene öffentliche Bibliothek muss ihren Sitz in Bayern haben.

Ausschlusskriterien:

Aufwendungen für den laufenden Betrieb, für bauliche Maßnahmen, Haus und Sicherungstechnik am Gebäude sowie Personalkonsten werden nicht bezuschusst. Nicht gefördert werden öffentliche Bibliotheken in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner/innen.

Verfahrensablauf

Die Förderung kann über das bereitgestellte Formblatt beim Sankt Michaelsbund beantragt werden. Erst nach Bekanntgabe des Bayerischen Staatshaushalts kann über die Verteilung der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Mittel entschieden werden und jeweils ein Zuwendungsbescheid erstellt werden.

Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • Antragsformular

Formulare

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Keine Angabe möglich.

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 30.10.2026

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