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Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
Kurzbeschreibung
Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 30.06.2026
Stand: 30.06.2026
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